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Der Hund ist in Europa ( und auf der ganzen Welt ) rechtlich gesehen eine Sache, wird aber von lokalen Gesetzgebern durch unterschiedlichste Gesetze, welche irgendwie als Tierschutzgesetze deklariert werden, leider recht unzulänglich geschützt. Andererseits werden die Besitzer mancher Rassen durch meistens unsinnige und überhaupt nicht zielführende Auflagen geradezu in die Illegalität gedrängt.
Wir unterliegen einer derzeit mehr als kritischen Beobachtung und müssen somit nicht nur den Gesetzesauflagen, sondern auch der, leider teilweise negativen, Meinung der breiten Öffentlichkeit standhalten können. Die Vorfälle der letzten Zeit haben der Gerüchteküche reichlich Material geboten und die Regenbogenpresse hat eine Stimmungsmache übler Art betrieben. Durch die Unvernunft, ich sehe mich geradezu genötigt von sträflichem Unverstand zu sprechen, einzelner Hundebesitzer sind eine große, untadelige Mehrheit in ein schiefes Licht gerückt worden und viele Tiere erleiden völlig zu Unrecht übelste Repressalien. Dabei meine ich nicht nur ein Haltungs- und Zuchtverbot, ich spreche dabei von der zwangsweisen Kastration bis hin zur Euthanasie völlig gesunder und normaler Tiere nur weil sie bestimmten rassen angehören.
Was bedeutet das nun für uns verantwortungsbewußte Tierhalter und Hundebesitzer?
Wir sind in einer Situation wie der jetzigen aufgefordert möglichst keine Ansatzpunkte für Kritik, ob gerechtfertigte oder ungerechtfertigte zu liefern. Das klingt ganz gut, ist aber in der Praxis nur mit größter Verantwortung und Konzentration möglich. Das Unvermögen mancher Personen persönliche Grenzen zu respektieren, bringt uns und unsere Hunde oft in geradezu grotesk peinliche Szenen. Herdenschutzhunde und gerade ZO sind durch eine Jahrtausende währende Zuchtauslese mit einem ausgeprägten Trieb zur Verteidigung behaftet, wird dieser Wesenszug durch aufdringliche oder aggressive Menschen oder Tiere angesprochen, wird eine vehemente Abwehr durch den Hund erfolgen. Der Zentralasiatische Ovtcharka zeichnet sich in dieser Beziehung durch ein besonders selbständiges Handeln und rigoroses Vorgehen aus. Nur wenn der Hund vom Besitzer wirklich sicher beherrscht wird, ist in solchen Situationen eine Eskalation vermeidbar. Und selbst wenn der Hund, je nach der Gesetzeslage, welche von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, ordnungsgemäß verwahrt ist gibt es immer wieder besonders mutige oder unbelehrbare Leute welche auf einfache Bitten nicht reagieren. Niemand kann sich vorstellen was für blödsinnige Bemerkungen ich auf meine Bitte: „Greifen Sie meinen Hund bitte nicht an!“ zu hören bekam.
Durch dieses rücksichtslose Verhalten mancher Mitmenschen sind wir geradezu gezwungen, die Gesetze und Verordnungen akribisch genau zu befolgen, um nur ja keinen Ansatz zur Kritik oder gar zu einer strafrechtlichen Verfolgung zu bieten.
Zurück von diesem Ausflug in die Stimmungslage der Menge und die moralische Verpflichtung der Halter zu den Gesetzen. Dabei haben wir in Österreich zwei völlig unterschiedliche Arten von Gesetzen zu beachten.
Da sind zuerst einmal die Tierschutzgesetze ( schon fast bundeseinheitlich ! ) und regionale Verordnungen zur Tierhaltung. Diese behördlichen Auflagen haben für uns Hundebesitzer keinerlei Bedeutung, weil das was in diesen Gesetzen gefordert wird weit unterhalb dessen liegt, was wir als normale Tierhaltung ansehen. Das Verbot von Kettenhaltung, die Ahndung von Verstümmelung der Tiere oder die Kontrolle der Vermehrung sind für uns ja wirklich kein Thema.
Anders sieht es da mit den Gesetzen aus, welche Beschränkungen der Hundehaltung reglementieren ( das sind diverse Polizeistrafgesetze aber auch Bezirks- und Gemeindevorschriften). Das bedeutet, in der Öffentlichkeit regelt die jeweilige Gemeindeverordnung oder das Stadtrecht die Verwahrung des Hundes, und innerhalb der eigenen vier Wände kann eine Hausordnung oder ein Mietvertrag zu unangenehmen Beschränkungen führen. Und sollte der Hund jemanden oder jemandes Eigentum Schädigen, tritt das ABGB oder sogar das Strafgesetz ( Körperverletzung ) in Kraft.
Da die Regelung der Verwahrung der Hunde eine Gemeindeangelegenheit ist, kann theoretisch jede Gemeinde eigene, nur für dieses eine Gemeindegebiet geltende Verordnungen erlassen. In Deutschland bestehen von Land zu Land teilweise völlig unterschiedliche Auflagen. Bei uns in Österreich ist das nicht ganz so schlimm. Mit Ausnahme der eigens als solche gekennzeichneten Hundeauslaufzonen besteht in ganz Österreich ganz allgemein entweder Leinen- oder Beißkorbzwang, in einigen seltenen Fällen wird Leine und Beißkorb zusammen gefordert. Lustig ist das Heilige Land Tirol, dort muß der Hundeführer mindestens doppelt so viel wiegen wie sein Hund - das halte ich für sexistisch, Frauen werden dadurch zum Besitz von Zwerghunden verdonnert und selbst meine 95 kg disqulifizieren mich für unsere ZO - ich sollte etwa 150 kg wiegen.
Das für uns grundsätzliche Problem besteht nun darin, daß wir uns die jeweils gültige Vorschrift selber zur Kenntnis bringen müssen, auch wenn es keine besonderen Hinweise darauf gibt, was gerade hier und jetzt Gültigkeit hat. Es gilt nicht nur in Österreich, sondern eigentlich auf der ganzen Welt, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Auskunft über die geltenden Bestimmungen erhält man von dem örtlichen Gemeindeamt, dem Magistratischen Bezirksamt, der Bezirkshauptmannschaft oder den Sicherheitsdienststellen, also Gendarmerie und Polizei.
Besonders bei Reisebewegungen in das Ausland kann neben der jeweiligen diplopmatischen Botschaft ( Konsulat ) auch eine der Kraftfahrerorganisationen wie etwas ARBÖ oder ÖAMTC hilfreich sein, da einem diese Vereine durchwegs umfangreiche und nützliche Informationen bieten. So ist es sicher viel einfacher, sich eine Broschüre über die erforderlichen Einreisebedingungen in fremde Länder, wie Impfungen und Atteste von einem Club zu besorgen, als sich im Wege über die einzelnen Konsulate oder Botschaften die jeweils geltenden Vorschriften zu erfragen. Im Gegensatz zu den Clubs haben die Konsulate meist keine schriftlichen Unterlagen zur Verfügung, die jeweiligen Nationalreisebüros haben zwar schöne Prospekte, sind aber bei Rechtsfragen oft überfordert.
Einige Regeln und Gesetze gelten wirklich überall, so daß ich im einzelnen auf diese Punkte eingehen möchte.
1. So ist der Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zug, Autobus und Bahn, aber auch auf Schiffen und in der Seilbahn in der Regel nur mit Leine und Beißkorb gestattet. Wenn der Beißkorb paßt und der Hund rechtzeitig an das Tragen dieses Gerätes gewöhnt wurde, wird das aber keine Schwierigkeiten bereiten. Im eigenen Interesse des Hundebesitzers sollte man versuchen, diese Verwahrungspflicht zu beachten, weil manche Leute, auch bei nichtigen Anlässen versuchen, die unglaublichsten Forderungen zu stellen. Reinigungsrechnungen und Schmerzensgelder in geradezu astronomischer Höhe werden immer wieder eingefordert, und müssen unter Umständen auch bezahlt werden.
2. In Einkaufszentren und öffentlichen Markthallen, in Veranstaltungszentren, Zoos und Stadien sind Hunde in der großen Mehrheit gänzlich verboten. Sollte der Zugang auch für Hunde möglich sein, herrscht immer Leinenzwang und ich persönlich empfehle zusätzlich einen Beißkorb. Dadurch werden alle Diskussionen um die Gefährdung durch den Hund grundsätzlich gegenstandslos.
3. Im eigenen Auto ist der Hund sicher zu Verwahren, überall steht das in den Gesetzen niedergeschrieben, welche das Verhalten im Straßenverkehr regeln. Manche Länder, wie etwa Italien, schreiben sogar ein eigenes Abteil für den Hund, also eine Transportbox oder die Verwahrung im massiv abgetrennten Laderaum eines Kombi vor.
4. Verunreinigungen durch den Hund auf öffentlichen Flächen sind vom Hundehalter zu beseitigen, in manchen Städten drohen anderenfalls sogar beträchtliche Geldstrafen.
Bei all diesen Punkten ist besondere Vorsicht anzuraten, eine Erleichterung ist auf keinen Fall zu erwarten, eher werden die Bestimmungen durch den Druck der Öffentlichkeit bestimmt, noch weiter verschärft.
Es empfiehlt sich ganz generell, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche für eventuelle vom Hund angerichteten Schäden aufkommt. Bislang fordert das noch kein Gesetz, die Stadt Wien hat diese Idee aber schon geboren. Eine derartige Versicherung ist im Falle eines Falles eine wirklich gute Rückendeckung. Denn diese Versicherung wird schon im eigenen Interesse bei ungerechtfertigten Forderungen auch einen Rechtsbeistand stellen um diese abzuwehren, so ist unter Umstäönden eine Klage wegen Körperverletzung abzuwehren und die mögliche Strafe bleibt einem erspart.
Die Hundehaltung in einer Wohnung ist sicher nicht ganz einfach. Ein Zentralasiatische Ovtcharka braucht Beschäftigung und Bewegung, bleibt er den ganzen Tag alleine in einer Wohnung eingesperrt, wird er sich eine Beschäftigung suchen oder verkümmern. Beides ist natürlich nicht unser Ziel, denn die Beschäftigung wird sich auf die Wohnungseinrichtung fatal auswirken und ein trauriger, in seinem Verhalten gestörter Hund kann auch nicht unsere Zielvorstellung sein.
Von der Gesetzeslage her jedoch kann gesagt werden, daß die Haltung von üblichen Haustieren ( Hund, Katze, Kleintier oder Aquarium respektive Terrarium ) ein Grundrecht ist, welches von dem jeweiligen Haus- oder Wohnungseigentümern dem Mieter nur dann verwehrt werden kann, wenn es zu ungebührlichen Belästigungen oder Schäden kommt. Und Hunde sind nun einmal in Europa übliche Haustiere. Trotzdem ist es sicher viel besser sich einvernehmlich zu einigen, jede Regelung im Streitfall, vielleicht gar vor Gericht zieht nur weitere Schwierigkeiten nach sich. Viel ruhiger lebt man da auf dem eigenen Grund und Boden, die möglichen Probleme reduzieren sich dadurch ganz wesentlich.
Und noch etwas dürfen wir nicht vergessen, viele Menschen haben ganz einfach Angst vor unseren Hunden. Man darf es keinem Jogger und keiner Mutter übelnehmen, wenn allein der Anblick unserer Tiere sie verunsichert. Wir, die Besitzer haben uns schon lange an unsere kleinen Hundebabys gewöhnt, jedoch sind in der Zwischenzeit unsere Lieblinge, völlig unbemerkt von uns, erwachsen geworden. Richtige Herdenschutzhunde, welche alle Wölfe und jeden Viehdieb in Angst und Schrecken versetzen und selbst Braunbären im Team zu Boden ringen. Und die fremden Leute sehen massige, selbstbewußte Hunde, welche mit strengen und prüfenden Blicken die Umgebung mustern und in ihrem Auftreten etwas anders sind als die gewohnten Spaniel, Dackel und Pudel. Es gibt leider kein Gesetz dagegen, daß Leute Angst vor Hunden haben dürfen, aber die angemessene Rücksicht und menschliches Mitgefühl zwingen uns, die Sorgen und Bedenken dieser Menschen zu verstehen.
Nur, und nur dann, wenn wir Hundebesitzer den Eindruck vermitteln können, Die Sorgen der fremden Menschen zu verstehen und unsere Tiere wirklich sicher in der Hand zu haben, werden die Vorbehalte dieser verängstigten und desinformierten Menschen schwinden.
Dabei sind unsere Zentralasiaten keine wilden Bestien sondern psychisch gesunde und gut sozialisierbare Hunde eines ursprünglichen Schlages. Sie bedürfen nur einer viel aufwendigeren Erziehung als wir es von den meisten anderen Rassen gewohnt sind, ihr Schutztrieb muß ganz genau kontrolliert werden um Angriffe auf eigentlich harmlose, aber unbedachte Passanten zu vermeiden. Es muß in unserem eigenen Interesse, und natürlich auch in dem unserer Hunde liegen, einer vorgefaßten öffentlichen Meinung durch den täglichen Beweis unseres Wohlverhaltens zu begegnen. Gelingt es uns nicht, der negativen Meinungsmache der letzten Zeit wirkungsvoll zu begegnen und gleichzeitig zu verhindern daß unverantwortliche Elemente beginnen, die Kampfkraft der Herdenschutzhunderassen zu mißbrauchen, kann es leicht geschehen, daß diese ganze Hundegruppe einer Diskriminierung ausgesetzt sein wird.
Und wer das nicht glauben will, soll einmal ein Stückchen weit nach Westen blicken, und einmal mit einem ehemaligen Besitzer eines American Staffordshire Terrier aus den Niederlanden oder der Bundesrepublik Deutschland plaudern.
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